Parifizierung - Ablauf, Vorteile und mehr

Es handelt sich bei einer Parifizierung um ein Nutzergutachten, dass die Eigentumsverhältnisse einer Liegenschaft regelt. Dieser Ratgeber klärt auf, wer solch ein Gutachten erstellt, welche Vorteile es bringt und welche Kosten auf Sie zukommen können.


Was genau wird unter einem Nutzergutachten verstanden?

Um die Eigentumsverhältnisse, beispielsweise bei mehreren Eigentümern von einem Wohnhaus, zu regeln, wird ein Sachverständiger beauftragt, der die Eigentumsobjekte einer Liegenschaft bewertet. Das Ergebnis dieser Bewertung ist entsprechend der Nutzwert. Bei der Berechnung berücksichtigt ein Sachverständige wie Dipl.-Ing. Steindl ZT GmbH jedes eigentumsfähige Objekt, egal ob es sich beispielsweise um eine Wohnung, ein Haus oder auch um eine Garage handelt und vergleicht dies mit den übrigen Wohneinheiten. Der Berechnung zugrunde liegt die Nutzfläche. Dies ist die gesamte Bodenfläche von einer Behausung. Dabei werden gemeinschaftliche Bereiche wie das Treppenhaus beispielsweise nicht berücksichtigt.


Welchen Nutzen hat eine Parifizierung?

Mit einer Parifizierung lassen sich die Kosten ermitteln, die bei einer Behausung mit mehreren Wohneinheiten für die Liegenschaft entstehen. Dabei kann es sich zum Beispiel um den Anteil der Betriebskosten handeln. Durch den Nutzwert lässt sich dann ermitteln, welche Kosten auf jeden der Eigentümer zukommt. Besitzen die einzelnen Wohneinheiten unterschiedliche Größen, so entstehen entsprechend höhere Kosten für Eigentümer der größeren Wohnungen. Solch ein Gutachten ist zudem auch eine Voraussetzung für die Erstellung eines Eigentumsvertrag für Wohneinheiten. Ohne das Gutachten kann keine Eintragung in das Grundbuch erfolgen.

Wer zudem einzelne Wohnungen verkaufen möchte, den bietet sich durch ein solches Gutachten den Vorteil, dass Immobilien mit einem Nutzungsgutachten angesehener auf dem Immobilienmarkt sind. Den meisten Käufern liegt nämlich viel daran, dass sie komplett frei über ihr Eigentum verfügen können, was durch ein solches Gutachten ermöglicht wird.


Wie wird das Nutzergutachten erstellt?

Zunächst erfolgt die Berechnung der Nutzfläche. Dafür werden alle Böden abzüglich der Gemeinschaftsbereiche errechnet und addiert. In einem zweiten Schritt berechnet der Gutachter dann den Nutzwert. Dabei zieht er alle Umstände einer Wohnung ab, die den Wert mindern könnten und fügt die Umstände hinzu, durch die der Wert einer Wohnung steigt. In einem letzten Schritt erfolgt die Erstellung des Gutachtens gemäß § 9 WEG 2002. Besitzt eine Wohnung beispielsweise einen Nutzwert von 100 und der Wert der Liegenschaft entspricht insgesamt einem Wert von 1500, so besitzt der Eigentümer 100/1500 Anteile an der gesamten Immobilie.


Welche Kosten entstehen für das Gutachten?

Die Kosten hängen unter anderem von dem Anbieter und auch der Größe der Liegenschaft ab. Aus diesem Grund ist es vorteilhaft, wenn Sie einen Preisvergleich durchführen und sich Angebote von unterschiedlichen Anbietern einholen. In den meisten Fällen kostet ein Nutzergutachten zwischen 500 und 1000 Euro für ein Wohnhaus mit bis zu fünf Wohneinheiten.


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